Social Compliance
Rip Curl ist ein Surfsport-Unternehmen, das 1969 von zwei Surfern, Brian Singer und Doug Warbrick, gegründet wurde. Seit nunmehr 50 Jahren stehen die beiden Unternehmensgründer an der Spitze des Unternehmens und setzen auf Fairplay und eine damit vereinbare Geschäftspraxis.
Im Laufe der Jahre hat sich die „Rip Curl-Methode“ herauskristallisiert und das Duo hat Unternehmensgrundsätze und Werte definiert, die heute unser Handeln und Verhalten als Unternehmen und als Team bestimmen. Unsere Grundsätze und Werte
- KUNDEN
- EIN ENGAGIERTES TEAM
- KREATIVITÄT UND INNOVATION
- GEMEINSCHAFT UND UMWELT
- EHRLICHKEIT UND INTEGRITÄT
Das Großartige dabei ist, dass sich das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen und Werten nicht auf die Büroräume und Gebäude von Rip Curl beschränkt, sondern vielmehr bis hin zu den Orten reicht, an denen unsere Produkte hergestellt werden, zu den Fabriken und Menschen, die darin arbeiten.
Wir pflegen jederzeit die besten und fairsten Geschäftsbeziehungen mit unseren Subunternehmern, um unseren Kunden auf die sicherste und beste Art und Weise kreative und innovative Produkte bieten zu können. Durch die ständige Überprüfung unseres eigenen Handelns beim Auswählen von und Arbeiten mit unseren Subunternehmern und der Aufrechterhaltung unserer Ehrlichkeit und Integrität dabei können wir eine angemessene Sozialverträglichkeit in der Gemeinschaft und in dem Umfeld schaffen, in dem diese Subunternehmer leben.
Diese Grundsätze und Werte erinnern uns an unsere Verantwortung und die Bedeutung einer fairen Behandlung der Mitarbeiter, die Rip Curl Produkte herstellen, in Übereinstimmung mit der lokalen und internationalen Gesetzgebung, sowie den international akzeptierten sozialen Standards. Rip Curl ist sich bewusst, dass unsere Mitarbeiter das Rückgrat unseres Unternehmens bilden, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dies verstehen und ebenfalls die Rechte ihrer Mitarbeiter schützen.
Wir pflegen jederzeit die besten und fairsten Geschäftsbeziehungen mit unseren Subunternehmern, um unseren Kunden auf die sicherste und beste Art und Weise kreative und innovative Produkte bieten zu können. Durch die ständige Überprüfung unseres eigenen Handelns beim Auswählen von und Arbeiten mit unseren Subunternehmern und der Aufrechterhaltung unserer Ehrlichkeit und Integrität dabei können wir eine angemessene Sozialverträglichkeit in der Gemeinschaft und in dem Umfeld schaffen, in dem diese Subunternehmer leben.
Diese Grundsätze und Werte erinnern uns an unsere Verantwortung und die Bedeutung einer fairen Behandlung der Mitarbeiter, die Rip Curl Produkte herstellen, in Übereinstimmung mit der lokalen und internationalen Gesetzgebung, sowie den international akzeptierten sozialen Standards. Rip Curl ist sich bewusst, dass unsere Mitarbeiter das Rückgrat unseres Unternehmens bilden, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dies verstehen und ebenfalls die Rechte ihrer Mitarbeiter schützen.
Mit dieser allgemeinen Absicht trägt Rip Curl auch der Vielfalt seiner Subunternehmer Rechnung, wie auch seiner Fähigkeit diese Lieferanten und das Entwicklungsniveau der Lieferkette zu beeinflussen. Das Erreichen eines zufriedenstellenden Niveaus der Umwelt- und Sozialverträglichkeit bei den Subunternehmern ist ein kontinuierlicher Prozess, der viel Zeit und Arbeitsaufwand erfordert, und für den sich Rip Curl stark engagiert. Das erfordert natürlich auch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen.
Rip Curl hat sich zum Ziel gesetzt, Waren ausschließlich aus Quellen zu beziehen, die die Grundsätze, Werte und Standards einhalten, denen Rip Curl eine zentrale Bedeutung beimisst.
Alle Waren müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes und im Einklang mit den relevanten internationalen Standards hergestellt werden. Eine weitere Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen besteht darin, dass Subunternehmer unsere Produkte nur in autorisierten Anlagen fertigen dürfen, die von Rip Curl inspiziert und genehmigt wurden. Unter keinen Umständen darf eine eigenmächtige Vergabe von Unteraufträgen, Outsourcing-Verträgen oder eine Auslagerung der Produktion aus den zugelassenen Anlagen erfolgen.
Rip Curl hat die folgenden Grundsätze für den Verhaltenskodex an den Arbeitsplätzen seiner Produktionsbetriebe entwickelt.
Rip Curl hat sich zum Ziel gesetzt, Waren ausschließlich aus Quellen zu beziehen, die die Grundsätze, Werte und Standards einhalten, denen Rip Curl eine zentrale Bedeutung beimisst.
Alle Waren müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes und im Einklang mit den relevanten internationalen Standards hergestellt werden. Eine weitere Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen besteht darin, dass Subunternehmer unsere Produkte nur in autorisierten Anlagen fertigen dürfen, die von Rip Curl inspiziert und genehmigt wurden. Unter keinen Umständen darf eine eigenmächtige Vergabe von Unteraufträgen, Outsourcing-Verträgen oder eine Auslagerung der Produktion aus den zugelassenen Anlagen erfolgen.
Rip Curl hat die folgenden Grundsätze für den Verhaltenskodex an den Arbeitsplätzen seiner Produktionsbetriebe entwickelt.
Verhaltenskodex an den Arbeitsplätzen in den Produktionsbetrieben
Arbeitsverhältnis: Arbeitgeber müssen Regeln und Beschäftigungsbedingungen schaffen, die die Arbeiter respektieren und mindestens deren Rechte entsprechend den nationalen und internationalen Arbeitsgesetzen, Sozialversicherungsgesetzen und Vorschriften gewährleisten.
Nichtdiskriminierung: Kein Mensch darf Opfer von Diskriminierungen am Arbeitsplatz werden, einschließlich, aber nicht beschränkend auf: Bewerbungsverfahren, Vergütung, Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Ehestand, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischen Ansichten sowie sozialer oder ethnischer Herkunft.
Belästigung oder Missbrauch: Jeder Mitarbeiter muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf Opfer physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder entsprechenden Missbrauchs werden.
Zwangsarbeit: Zwangsarbeit, einschließlich Sklavenarbeit und Menschenhandel, Gefängnisarbeit, Arbeitsverpflichtung, Leibeigenschaft u. ä. ist untersagt. Arbeitnehmer dürfen nicht verpflichtet werden, „Kautionen“ oder persönliche Ausweispapiere bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen. Alle Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis frei eingehen und ebenso frei wieder auflösen.
Kinderarbeit: Die Beschäftigten dürfen nicht unter 15 Jahre alt sein bzw. nicht unter dem Mindestalter beschäftigt werden, bis zu dem eine Schulpflicht besteht. Es gilt das jeweils höhere Alter.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen: Der Arbeitgeber muss die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen seiner Mitarbeitenden anerkennen und einhalten.
Nichtdiskriminierung: Kein Mensch darf Opfer von Diskriminierungen am Arbeitsplatz werden, einschließlich, aber nicht beschränkend auf: Bewerbungsverfahren, Vergütung, Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Ehestand, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischen Ansichten sowie sozialer oder ethnischer Herkunft.
Belästigung oder Missbrauch: Jeder Mitarbeiter muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf Opfer physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder entsprechenden Missbrauchs werden.
Zwangsarbeit: Zwangsarbeit, einschließlich Sklavenarbeit und Menschenhandel, Gefängnisarbeit, Arbeitsverpflichtung, Leibeigenschaft u. ä. ist untersagt. Arbeitnehmer dürfen nicht verpflichtet werden, „Kautionen“ oder persönliche Ausweispapiere bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen. Alle Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis frei eingehen und ebenso frei wieder auflösen.
Kinderarbeit: Die Beschäftigten dürfen nicht unter 15 Jahre alt sein bzw. nicht unter dem Mindestalter beschäftigt werden, bis zu dem eine Schulpflicht besteht. Es gilt das jeweils höhere Alter.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen: Der Arbeitgeber muss die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen seiner Mitarbeitenden anerkennen und einhalten.
Gesundheit, Arbeitssicherheit und -umfeld: Der Arbeitgeber muss für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen. Der Arbeitgeber muss angemessene Maßnahmen zur Milderung negativer Auswirkungen des Arbeitsplatzes auf die Umwelt ergreifen.
Arbeitszeiten: Der Arbeitgeber darf von seinen Beschäftigten nicht verlangen, über die Grenzen der regulären Arbeitszeit und Überstunden hinaus zu arbeiten, die in dem Land gelten, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Die reguläre Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten eine Ruhezeit von 24 aufeinanderfolgenden Stunden pro 7-Tage-Zeitraum gewähren. Überstunden müssen einvernehmlich beschlossen werden. Der Arbeitgeber darf Überstunden nicht regelmäßig verlangen und muss die Überstunden mit Zuschlägen vergüten. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, darf die Summe der regulären Arbeitszeit und der Überstunden 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Vergütung: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf eine Vergütung für eine reguläre Arbeitswoche, die ausreichen muss, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu decken und ein frei verfügbares Einkommen zu bieten. Der Arbeitgeber muss wenigstens den Mindestlohn oder einen angemessenen entsprechenden Lohn zahlen, wobei der jeweils höhere Lohn zu zahlen ist. Ferner verpflichtet er sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Löhne und Gehälter, einschließlich der gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Nebenleistungen.
Zweitlieferanten: Der Subunternehmer darf nur mit Produkten anderer Waren- oder Dienstleistungsanbieter (z. B. Verzierungen, Materialien und andere Betriebsmittel) arbeiten, wenn diese die in diesem Verhaltenscodex aufgeführten Standards, insbesondere in Bezug auf Sklavenarbeit und Menschenhandel, einhalten.
Arbeitszeiten: Der Arbeitgeber darf von seinen Beschäftigten nicht verlangen, über die Grenzen der regulären Arbeitszeit und Überstunden hinaus zu arbeiten, die in dem Land gelten, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Die reguläre Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten eine Ruhezeit von 24 aufeinanderfolgenden Stunden pro 7-Tage-Zeitraum gewähren. Überstunden müssen einvernehmlich beschlossen werden. Der Arbeitgeber darf Überstunden nicht regelmäßig verlangen und muss die Überstunden mit Zuschlägen vergüten. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, darf die Summe der regulären Arbeitszeit und der Überstunden 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Vergütung: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf eine Vergütung für eine reguläre Arbeitswoche, die ausreichen muss, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu decken und ein frei verfügbares Einkommen zu bieten. Der Arbeitgeber muss wenigstens den Mindestlohn oder einen angemessenen entsprechenden Lohn zahlen, wobei der jeweils höhere Lohn zu zahlen ist. Ferner verpflichtet er sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Löhne und Gehälter, einschließlich der gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Nebenleistungen.
Zweitlieferanten: Der Subunternehmer darf nur mit Produkten anderer Waren- oder Dienstleistungsanbieter (z. B. Verzierungen, Materialien und andere Betriebsmittel) arbeiten, wenn diese die in diesem Verhaltenscodex aufgeführten Standards, insbesondere in Bezug auf Sklavenarbeit und Menschenhandel, einhalten.
Die Rip Curl Fabrik
Seit 1989 besitzt und betreibt Rip Curl eine große hochmoderne Fertigungsstätte für Neoprenanzüge unter dem Namen „Onsmooth Thai Co., Ltd“ in 143 Moo 7 Thawangtarn, Saraphee, Chaingmai, Thailand. Die Fabrik beschäftigt rund 650 Arbeitnehmer und ist einer der bedeutendsten Arbeitgeber in der Region. Durch den Betrieb dieser Anlage sind wir in der Lage, die Preise, die Vorlaufzeiten und die Ansprüche der Beschäftigten zu kontrollieren, während wir ultimative Neoprenanzüge entwickeln.
Herstellungsländer
Rip Curl bietet eine große Auswahl an technischen Produkten. Entsprechend vielschichtig und umfangreich ist unsere Lieferkette mit einem Netzwerk aus regionalen Standorten, die sich um lokale Anbieter kümmern, und dem Hauptsitz in Torquay, der die weltweiten Lieferantenbeziehungen verwaltet. Die regelmäßigen Besuche der Produktionsstandorte und Reisen zur Prüfung der Produktentwicklung sind ein wesentlicher Bestandteil der Transparenz unserer Lieferkette.
Klicken Sie hier, um unsere Fabrikliste anzuzeigen. Bezugsländer: China, Thailand, Indien, Bangladesch, Vietnam, Hongkong, Indonesien, USA, Kambodscha, Portugal, Italien, Frankreich, Marokko, Südkorea, Australien, Brasilien, Japan, Südafrika.
Audits unserer Lieferanten
Rip Curl arbeitet mit Intertek zusammen, einem führenden Unternehmen zur Prüfung weltweiter Qualitätsstandards, das in unserem Auftrag Audits durchführt. Mit einem System zur Bewertung der Arbeitsplatzbedingungen (WCA, Workplace Conditions Assessment) stellt Rip Curl sicher, dass in unseren Fabrikanlagen der Verhaltenskodex für Arbeitsplätze und die lokalen Gesetze zum Schutz der Fabrikarbeiter eingehalten werden.